Beförderungsbedingungen:
- Den im gewerblichen Luftverkehr geltende Haftungsverordnung des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, dem Übereinkommen von Montreal und er EU-Verordnung 1008/2008, 2027/1997 und 785/2004 (in der jeweils geltenden Fassung) mit den in Österreich für gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstsummen,
- Den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen der Firma Lutunwerdeballon den jeweils geltenden Tarifen und den in diesen Ballonfahrtschein festgelegten Bedingungen. Für Ballonfahrgäste mit gültigen Ballonfahrtscheinen sind folgende Versicherungen abgeschlossen.
- Passagierhaftpflicht: aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bis SZR 250.000,00 für den Fall der Tötung oder Verletzung des Fluggastes , SZR 1.131,00 für Obhutgepäck sowie SZR 19.00 pro Kg Fracht.
- Fluggast Unfallversicherung: für den Fall des Todes und dauernder Invalidität gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB) mit einer Versicherungssumme je Fluggastsitzplatz bis € 40.000,00. Für zerbrechliche und verderbliche Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Mitnahme von brandgefährdeten, radioaktiven Gegenständen ist untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen.
- Die Firma Lutunwerdeballon haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Ballonfahrgastes herrühren und auch nicht für Schäden, die am Weg zur und der Ballonfahrt eintreten.
- Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr

