Beförderungsbedingungen


Beförderungsbedingungen:

  1. Den im gewerblichen Luftverkehr geltende Haftungsverordnung des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolls, dem Übereinkommen von Montreal und er EU-Verordnung 1008/2008, 2027/1997 und 785/2004 (in der jeweils geltenden Fassung) mit den in Österreich für gewerbliche Personenbeförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstsummen,
  2. Den allgemeinen Bestimmungen der Beförderungsbedingungen der Firma Lutunwerdeballon den jeweils geltenden Tarifen und den in diesen Ballonfahrtschein festgelegten Bedingungen. Für Ballonfahrgäste mit gültigen Ballonfahrtscheinen sind folgende Versicherungen abgeschlossen.
  3. Passagierhaftpflicht: aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bis SZR 250.000,00 für den Fall der Tötung oder Verletzung des Fluggastes , SZR 1.131,00 für Obhutgepäck sowie SZR 19.00 pro Kg Fracht.
  4. Fluggast Unfallversicherung: für den Fall des Todes und dauernder Invalidität gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB) mit einer Versicherungssumme je Fluggastsitzplatz bis € 40.000,00. Für zerbrechliche und verderbliche Gegenstände wird nicht gehaftet. Die Mitnahme von brandgefährdeten, radioaktiven Gegenständen ist untersagt. Darüber hinaus ist jede Haftung ausgeschlossen.
  5. Die Firma Lutunwerdeballon haftet nicht für Schäden, die aus der Befolgung geltender Rechts- Flugbestimmungen, behördlicher Vorschriften oder Anweisungen oder aus mitwirkendem Verschulden des Ballonfahrgastes herrühren und auch nicht für Schäden, die am Weg zur und der Ballonfahrt eintreten.
  6. Online-Streitbeilegung: ec.europa.eu/consumers/odr